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Der Ursulinenhof

Dort wo sich früher auf dem Grundstück des Ursulinenordens in Oberried das Behindertenwohnheim befand, entstand der Ursulinenhof. Er besteht aus zwei Gebäuden, die durch die Gemeinde Oberried errichtet wurden. In dem einen Gebäude liegen im Erdgeschoss die Räumlichkeiten für die selbstverantwortete Wohngemeinschaft. Im Obergeschoss sind barrierefreie Wohnungen für Bürger, insbesondere für solche, die einen besonderen Betreuungsbedarf durch die Bürgergemeinschaft wünschen.
Im Erdgeschoss des zweiten Gebäudes befinden sich die bürgerschaftlich betriebeneTagespflege mit 16 Plätzen und das barrierefreie Betreuungs-Apartment. Dieses Apartment kann für die kurzzeitige Unterbringung von Personen genutzt werden, die vorübergehend eine intensivere Hilfestellung benötigen. Beispielsweise sind das Personen, die nach Operationen aus der Klinik entlassen werden und zuhause die erste Zeit nicht allein überbrücken können. Auch Urlauber können das Apartment als Ferienwohnung anmieten.

Ergänzend und alternativ können diese Apartments auch für Betreuungspersonal im Rahmen der Wohngemeinschaft bzw. Tagespflege genutzt werden, zum Beispiel von Studenten, die in der Wohngemeinschaft Hilfsdienste zu leisten bereit sind. Im ersten Obergeschoss befinden sich wieder barrierefreie Wohnungen.

Nachfolgend steht die komplette Alterssozialagenda als Download zur Verfügung, in der das gesamte Handlungskonzept in der Gemeinde dargestellt ist.